Ausschreibung
Projektanträge können von 15. Jänner bis 15. März eingereicht werden!
ACHTUNG! Für die jährliche Ausschreibung sind folgende Termine und Fristen zu beachten:
- Einreichfrist: 15. Jänner bis 15. März des Ausschreibungsjahres
- Durchführungszeitraum: 1. Juli des Ausschreibungsjahres bis 31. August des Folgejahres
- Vergabeverständigung: Mitte Mai des Ausschreibungsjahres
- Auszahlung der Fördermittel: Mitte November des Ausschreibungsjahres
- Abrechnungen und Berichte: innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss bzw. bis spätestens 30. September des Folgejahres der Ausschreibung
Informationen zur Ausschreibung 2021 hinsichtlich der Corona-Situation:
Falls geförderte Projekte aufgrund der Corona-Situation nicht in der ursprünglich geplanten Form stattfinden können, empfehlen wir, die geplanten Veranstaltungen in adaptierter Form durchzuführen. Wir begrüßen es, wenn sie online angeboten und damit evt. sogar einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Wenn Veranstaltungen verschoben werden müssen, bieten wir die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Wir ersuchen jedoch in beiden Fällen um kurze Mitteilung per Mail an vukovich@politischebildung.at, da geplante Änderungen vor Durchführung der Veranstaltungen immer mit der ÖGPB akkordiert sein müssen.
Für den Fall, dass ein Projekt oder Teile davon ersatzlos abgesagt werden müssen, bitten wir ebenfalls um zeitnahe Rückmeldung.
Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) ist u. a. eine Einrichtung zur Förderung von Projekten der politischen Erwachsenenbildung. Gefördert werden jährlich Bildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von max. EUR 4.500,- und zwar nur in jenen Bundesländern, die Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung sind (derzeit alle neun Bundesländer). Die Mittel stellen die Mitgliedsbundesländer und das BMBWF zu gleichen Teilen für die Projektförderung zur Verfügung. Über die Projektvergabe entscheidet der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung bis Mitte Mai nach eingehender Prüfung der Projektanträge. Die Verständigung der Antragsteller*innen erfolgt per Brief.
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