Ausschreibungsbedingungen
für Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler, regionaler oder Landesebene aus den Mitgliedsbundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
Die "Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung" stellt für Projekte zur politischen Bildung im Rahmen der österreichischen Erwachsenenbildung Mittel zur Verfügung.
Es gelten derzeit folgende Förderrichtlinien:
1.1. Gefördert werden Veranstaltungen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung (inkl. öffentlicher Bibliotheken) auf kommunaler, regionaler oder Landesebene, die Bürgerinnen und Bürger befähigen, sich mit Fragen der politischen Bildung und Politik auseinanderzusetzen, und zur politischen Mitgestaltung anregen.
1.2. Im Sinne einer angestrebten Kompetenzsteigerung bei der Vermittlung von politischer Bildung werden auch Veranstaltungen für Multiplikator*innen, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, gefördert. Diese Bildungsmaßnahmen müssen verbands- bzw. institutionsübergreifend geplant und durchgeführt werden.
2.1. Gefördert werden im Besonderen Bildungsmaßnahmen, die mindestens drei der folgenden Aspekte aufweisen:
- Erwerb von Wissen über politische Strukturen und Prozesse;
- Förderung des Menschenrechtsbewusstseins und des demokratischen Handelns;
- Stärkung von politischer Analyse- und Urteilsfähigkeit sowie von kritischem Bewusstsein;
- Ermutigung zu politischer Partizipation und Vermittlung von Handlungskompetenz;
- Erlernen und Üben von sozialen Kompetenzen und Konfliktfähigkeit;
- Entwicklung von Zivilcourage und Engagement gegen Rassismus, Sexismus und alle anderen Formen von Diskriminierung
2.2. Bei den beantragten Projekten ist weiters zu beachten:
Projekte, die Aspekte des Gender und Diversity Mainstreamings berücksichtigen, werden bevorzugt gefördert. (Vgl. Antragsformular I.5.)
Es wird darauf hingewiesen, dass Projektanträge eine explizite Verwendung der geschlechtergerechten Form (z. B. Referent*in) und eine diversitätssensible Sprache aufweisen müssen.
2.3. Der Ausschreibung der ÖGPB ist eine Checkliste mit Qualitätskriterien beigefügt, die bei der Planung und Durchführung der Projekte unterstützend herangezogen werden soll. Alle Antragsteller*innen werden darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung der Qualitätskriterien im Projektantrag bei der Fördermittelvergabe mitberücksichtigt wird. Es wird empfohlen, eine dem Anspruch und dem Ausmaß des Bildungsangebots entsprechende Auswahl an Qualitätskriterien bei der Konzeption der Projekte mit einzubeziehen.
3. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von max. € 5.500,- (fünftausendfünfhundert Euro) und zwar nur in jenen Bundesländern, die Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung sind.
4. Nicht gefördert werden
- Veranstaltungen, die keine spezifischen politischen Inhalte aufweisen (z. B. Rhetorikkurse, Sprachkurse, Alphabetisierungskurse, therapeutisch orientierte Veranstaltungen); Veranstaltungen mit künstlerischem Schwerpunkt, Veranstaltungen mit Familien- u. Erziehungsschwerpunkt;
- Bildungsreisen ins Ausland, die nicht überwiegend politische Bildung zum Inhalt haben;
- Verbands- bzw. institutionsinterne Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen der Erwachsenenbildung,
- Publikationen.
5. Um Mittel einreichen können Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die auf kommunaler, regionaler oder Landesebene tätig sind, nicht jedoch bundesweit tätige Dachverbände. Die einreichenden Einrichtungen müssen nicht einem der zehn Verbände der KEBÖ angehören. Es können höchstens drei Projekte pro Institution (Standort) eingereicht werden. Ein gewichtiges Kriterium für die Förderung stellt das Prinzip der Gemeinnützigkeit dar.
Vorhaben und Organisationen, die nach dem "Parteiengesetz" oder dem Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik gefördert werden, können nicht um Mittel der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung einreichen, ebenso Gebietskörperschaften. (Ausgenommen sind Erwachsenenbildungs-Einrichtungen in Trägerschaft von Gebietskörperschaften.)
Statuten oder Satzungen sowie der Auszug aus dem Vereinsregister oder Firmenbuch sind bei neueinreichenden Institutionen zwingend bis zum Ende der Einreichfrist nachzuweisen, ansonsten auf Verlangen nachzureichen.
6. Einreichfrist
Einreichungen haben per Online-Formular bis spätestens 15. März des Ausschreibungsjahres zu erfolgen. Bei Fragen sind Hilfestellungen für die Online-Einreichungen unter Tel. 01/504 68 58 bzw. per Mail an gesellschaft@politischebildung.at erhältlich.
7. Bei geförderten Projekten sind Prospekte, Flugblätter, Kursprogramme, Dokumentationen usw. mit dem Hinweis "Gefördert durch die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung" bzw. mit dem Logo der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung zu versehen, das unter www.politischebildung.at/projektfoerderung abrufbar ist.
8. Die Durchführung der bewilligten Projekte muss in der Zeit vom 1. Juli des Ausschreibungsjahres bis 31. August des Folgejahres erfolgen und muss mit dem Projektantrag übereinstimmen. Änderungen gegenüber dem Projektantrag sind vor der Durchführung mit der Geschäftsstelle der ÖGPB zu akkordieren.
9. Die Abrechnung der Fördermittel hat mit dem Abrechnungsformular und den Originalbelegen inkl. Zahlungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss bzw. bis spätestens 30. September des Folgejahres zu erfolgen. Gleichzeitig mit der Abrechnung ist der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung mit dem dafür vorgesehenen Online-Formular auch ein Bericht über die Durchführung des Projektes einschließlich der entsprechenden statistischen Daten (insbesondere Teilnehmer*innenzahlen) zu übermitteln. Nicht widmungsgemäß verwendete Fördermittel sind rückzuerstatten.
Über die Projektvergabe entscheidet der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung unter Einbeziehung einschlägiger Expert*innen aus dem jeweiligen Bundesland bis Mitte Mai des Ausschreibungsjahres nach eingehender Prüfung der Projektanträge.